"6) Konzentrationslager 58/4.43 oder Konzentrationslager 71/4.43 (Benachrichtigung der Angehörigen)7) Konzentrationslager 58/4.43 (Mitteilung an Wehrmeldeamt wenn dieses von der Einweisung unterrichtet ist.)b) Unnatürliche TodesfälleBearbeitung wie unter a) hinzu kommen noch Tatbericht mit Skizze oder Lichtbild.c) Todesfälle sowjetrussischer Zivilarbeiter Konzentrationslager 51/4.43 (FS-Meldung verboten) der einweisenden Dienststelle melden sonst wie unter a) 1.4. und 5.d) Todesfälle sowjetrussischer KriegsgefangenerKonzentrationslager 62/4.43 Nur an Wehrmachtsauskunftsstelle melden, und Abdruck ohne Anschreiben an Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.07.1943" . "Vereinheitlichung im Todesfall-Meldewesen."@deu . . . . "Vereinheitlichung im Todesfall-Meldewesen."@deu . .