Nicht angeführt (Abgabe asozialer Gefangener der Justiz an die Polizei: hier schutzhaftmäßige Behandlung).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1305a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Abgabe asozialer Gefangener der Justiz an die Polizei: hier schutzhaftmäßige Behandlung).
Nicht angeführt (Abgabe asozialer Gefangener der Justiz an die Polizei: hier schutzhaftmäßige Behandlung).
12.07.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der SicherheitspolizeiNachrichtl. Reichssicherheitshauptamt Ref. des Amtes IV, SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL, Gr. I B, Ref. III A 5, G St. IV, Inspekteure der SicherheitspolizeiIm Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz und Reichsführer-SS werden Sicherungsverwarte, Zuchthausgefangene und langjährig Vorbestrafte aus den Anstalten der Justiz, von der Sicherheitspolizei zwecks Unterbringung in die Konzentrationslager übernommen.