Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit (Allgemein).

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Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit (Allgemein). 
Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit (Allgemein). 
05.07.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Auswärtiges AmtDen Regierungen der Länder deren Juden die Repatriierung erlaubt war, ist nunmehr ein Endtermin zu setzen.Es wird gebeten den Ländern Italien, Schweiz, Spanien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Ungarn, Rumänien und Türkei mitzuteilen;a) daß nur noch bis zum 31.07.1943 Ausreiserichtvermerke erteilt werden.b) daß Ausnahmeregelungen bis zum 01.08.1943 den Auswärtigen Amt namhaft zu machen sind. 

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