Benachrichtigung der Angehörigen von Häftlingen die im Arbeitserziehungslager verstorben sind, Rd Erl. des Reichsführers-SS und Ch. der Pol. im Reichsministerium des Innern vom 22.06.1943 - 5 II C 3 Nr. 5013/42-273.
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03.07.1943
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Benachrichtigung der Angehörigen von Häftlingen die im Arbeitserziehungslager verstorben sind, Rd Erl. des Reichsführers-SS und Ch. der Pol. im Reichsministerium des Innern vom 22.06.1943 - 5 II C 3 Nr. 5013/42-273.
Art: Fotokopie vom Original
1.) Deutsche Häftlinge Erl. vom 21.05.1942 S IV C 2 Allg. Nr. 40454 Benachrichtigung durch einweisende Staatspolizeileitst. die durch Leiter des Arbeitserziehungslagers verständigt ist. Freigabe der Leiche. Bestattungskosten tragen Angehörige oder öffendl. Fürsorge Rd Erl. vom 04.08.1942 Befehlsbi. S. 239.2.) Juden und Polen die im Reichsgebiet (ausschließlich Ostgebiete) wohnen ist vom Ableben und erfolgter Bestattung unter Verwendung des abgeänderten Muster b. des Erl. vom 21.05.1942 dem Angehörigen Mitteilung zu machen. Keine Freigabe der Leiche.