Verfolgung der Kriminalität unter den polnischen und sowjetruss. Zivilarbeitern.

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Verfolgung der Kriminalität unter den polnischen und sowjetruss. Zivilarbeitern. 
Verfolgung der Kriminalität unter den polnischen und sowjetruss. Zivilarbeitern. 
30.06.1943 
Art: Fotokopie 
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kripo(leit)stellen.Nachrichtlich an: den Inspekteur der Sicherheitspolizei; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau, Riga, Kiew, Prag, Strassburg, Metz;I B, I A 7, IV D 2, IV D 5, (ausl. Arb.), V A 1 im HauseDie Kriminalität unter den polnischen und sowjetruss. Zivilarbeitern wird grundsätzlich durch die Polizei bekämpft.Alle Strafsachen gegen polnische und sowjetruss. Zivilarbeiter sind der örtlich zuständigen Staatspolizei(leit)stelle zuzuleiten.An die Justiz sind nur die Fälle weiterzuleiten, bei denen durch vorherige Fühlungnahme sichergestellt ist, daß das Gericht die Todesstrafe verhängen wird. 

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