Verfolgung der Kriminalität unter den poln. und sowjetruss. Zivilarbeitern.

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Verfolgung der Kriminalität unter den poln. und sowjetruss. Zivilarbeitern. 
Verfolgung der Kriminalität unter den poln. und sowjetruss. Zivilarbeitern. 
30.06.1943 
Art: Vervielfältigung 
sie nicht selbst erledigen, der örtl. zuständigen Staatspolizei(leit)stelle zur weiteren Veranlassung zuleiten.Die Staatspolizei(leit)stellen haben die Strafsachen mit den verfügbaren Zwangsmitteln, erforderlichenfalls durch Beantragung einer Sonderbehandlung beim Reichssicherheitshauptamt zu erledigen.Polen und Sowjetrussen sind schon durch ihr Dasein eine Gefahr; nicht die angemessene Sühne ist wichtig, sondern die Verhinderung der weiteren Gefährdung der deutschen Volksordnung. 

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