"Adressat: II E und II E/R im Hause1) Eine Durchgabe an die Adst. und Grekos ist nicht erforderlich, da derartige Fälle im hiesigen Dienstbereich nicht bekannt geworden sind.Wenn in Zukunft eine derartige Untersuchung der Häftlinge erforderlich ist, so müßte eine Weisung des Reichssicherheitshauptamtes an die Polizeiärzte ergehn.II D Kenntnis genommen. Weitergabe erübrigt sich, da die Einweisungen in das Arbeitserziehungslager Hunswinkel von hier aus geregelt werden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "26.06.1943" . "Nicht angeführt Aktennotiz zu (FS von Staatspolizei Braunschweig 10, Folio 34)."@deu . . . . "Nicht angeführt Aktennotiz zu (FS von Staatspolizei Braunschweig 10, Folio 34)."@deu . .