. . . "Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung)."@deu . . "Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung)."@deu . . "24.06.1943" . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei des Höheren SS- und Polizeiführers Weichsel, Danzig über den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstesdurchschriftlich: Chef der BKV, SS-Ogruf. von dem BachReichsführer-SS stellt fest, daß die Aufgabe des Befehlshaber der Sicherheitspolizei lediglich darin besteht, die Bewaffnung der Banden und Namen des Führers festzustellen und zu melden, während der Höheren SS- und Polizeiführer den Befehl für die durchzuführenden Maßnahmen erhält."@deu .