Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1266a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung). 
Nicht angeführt (Zuständigkeit bei der Bandenbekämpfung). 
24.06.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei des Höheren SS- und Polizeiführers Weichsel, Danzig über den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstesdurchschriftlich: Chef der BKV, SS-Ogruf. von dem BachReichsführer-SS stellt fest, daß die Aufgabe des Befehlshaber der Sicherheitspolizei lediglich darin besteht, die Bewaffnung der Banden und Namen des Führers festzustellen und zu melden, während der Höheren SS- und Polizeiführer den Befehl für die durchzuführenden Maßnahmen erhält. 

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