"Nicht angeführt (Erklärung des GG zum Bandenkampfgebiet)."@deu . "21.06.1943" . "Adressat: GG, Chef der BKV, Höhere SS- und Polizeiführer Ostdurchschriftlich: Staatssekretär BühlerWegen der durch Überfälle, Sabotageakte usw. gestörten Sicherheitslage wird das GG mit Wirkung vom 21.06.1943 zum Bandenkampfgebiet erklärt."@deu . . . . . "Nicht angeführt (Erklärung des GG zum Bandenkampfgebiet)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . .