Schriftverkehr fremdländischer Häftlinge.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1255a_jpg an entity of type: Record
Schriftverkehr fremdländischer Häftlinge.
Schriftverkehr fremdländischer Häftlinge.
21.06.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kommandant Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Bergen-Belsen, Riga, Herzogenbusch, LublinReichssicherheitshauptamt hat entschieden, daß die in Konzentrationslager einsitzenden fremdvölkischen Schutzhäftlinge insbesondere Franzosen, Belgier, Holländer, Norweger und Luxenburger, bezüglich des Schriftverkehrs der Lagerordnung unterliegen. Sie haben gekennzeichnete Briefbogen und Briefeumschläge zu benutzen, damit bei dem grossen Häftlingsbestand und den verminderten Überwachungsmöglichkeiten das Schmuggeln unkontrolierbarer Briefe möglichst unterbunden werden kann.