. "075/1228a.jpg" . . . "Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen)."@de . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . "Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Sicherheitsdienst-(L)-A.1) Die Schwangerschaft darf auf Wunsch unterbrochen werden.2) Bei fremdvölkischen Erzeugern ist sie von vornherein erlaubt.3) Wenn gegen das Kind keine rassischen Bedenken bestehen, ist die Schwangerschaftsunterbrechung nicht gestattet."@de . . "09.06.1943" . . . . .