Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1228a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen).
Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen).
09.06.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Sicherheitsdienst-(L)-A.1) Die Schwangerschaft darf auf Wunsch unterbrochen werden.2) Bei fremdvölkischen Erzeugern ist sie von vornherein erlaubt.3) Wenn gegen das Kind keine rassischen Bedenken bestehen, ist die Schwangerschaftsunterbrechung nicht gestattet.