Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1228a_jpg an entity of type: Record

09.06.1943 
075/1228a.jpg 
Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen). 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Sicherheitsdienst-(L)-A.1) Die Schwangerschaft darf auf Wunsch unterbrochen werden.2) Bei fremdvölkischen Erzeugern ist sie von vornherein erlaubt.3) Wenn gegen das Kind keine rassischen Bedenken bestehen, ist die Schwangerschaftsunterbrechung nicht gestattet. 

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