"anzulegen und dieses dem Reichssicherheitshauptamt und dem jeweiligen Konzentrationslager zu zu leiten. Darauhin, wird von hier aus eine Sammelschutzhaftanordnung erlassen für die Einweisung der Häftlinge in ein Konzentrationslager. Germanische\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge werden ausschließlich in das Konzentrationslager Natzweiler eingewiesen. Andere Lagerkommandanten haben ihre\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge sofort nach rassischen Gesichtspunkten zu prüfen und germanische\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge nach Konzentrationslager Natzweiler zu überstellen.Meldungen über Todesfälle von\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge sind lediglich an die einweisende Dienststelle zu geben."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.06.1943" . "Behandlung der unter den\"Nacht und Nebe\"-Erlaß fallenden Häftlinge."@deu . . . . "Behandlung der unter den\"Nacht und Nebe\"-Erlaß fallenden Häftlinge."@deu . .