"07.06.1943" . "\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge neuer Art werden ohne Beteiligung der Kriegsgerichte direkt durch die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in die Konzentrationslager ins Reich verbracht. Germanische\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge sind in das Konzentrationslager Natzweiler einzuweisen, alle anderen in die örtlich zuständigen Konzentrationslager.Der Nachlass verstorbener\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge ist ausnahmslos der jeweiligen einweisenden Dienststelle zu übersenden, um ein Bekanntwerden auszuschließen.Weitere Anordnungen hierzu."@de . . . "Art: Vervielfältigung"@de . "Behandlung der unter den\"Nacht und Nebe\"-Erlaß fallenden Häftlinge."@de . . "075/1220a.jpg" . . . . . . . .