Behandlung der unter den"Nacht und Nebe"-Erlaß fallenden Häftlinge.

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Behandlung der unter den"Nacht und Nebe"-Erlaß fallenden Häftlinge. 
Behandlung der unter den"Nacht und Nebe"-Erlaß fallenden Häftlinge. 
07.06.1943 
Art: Vervielfältigung 
"Nacht und Nebe"-Häftlinge neuer Art werden ohne Beteiligung der Kriegsgerichte direkt durch die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in die Konzentrationslager ins Reich verbracht. Germanische"Nacht und Nebe"-Häftlinge sind in das Konzentrationslager Natzweiler einzuweisen, alle anderen in die örtlich zuständigen Konzentrationslager.Der Nachlass verstorbener"Nacht und Nebe"-Häftlinge ist ausnahmslos der jeweiligen einweisenden Dienststelle zu übersenden, um ein Bekanntwerden auszuschließen.Weitere Anordnungen hierzu. 

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