"Den Staatspolizei(leit)stellen ist mit Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes das Recht zur selbständigen Verhängung von Schutzhaft gegen Polen und deren Einweisung in das nächste Konzentrationslager ohne Einschaltung des Reichssicherheitshauptamtes übertragen worden.Eine Entlassung der Polen während des Krieges erfolgt nicht."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "26.05.1943" . "Nicht angeführt (Auszugsweise Abschrift aus der Niederschrift über die Dienststellenleiterbesprechung bei der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf vom 17.04.1943 über Schutzhaft gegen Polen)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Auszugsweise Abschrift aus der Niederschrift über die Dienststellenleiterbesprechung bei der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf vom 17.04.1943 über Schutzhaft gegen Polen)."@deu . .