"Adressat: Auswärtiges AmtDie Einziehung des inländischen Vermögens der Obengenannten würde auf das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26.05.1933 - RG Folio I, S.293 zu stützen sein. Der Reichsminister der Justiz müßte vorher die Feststellung treffen, daß die Jüdin Traxler sich volks- und staatsfeindlich verhalten hat.Um Stellungnahme wird gebeten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "20.05.1943" . "Beabsichtigte Einziehung des inländischen Vermögens der Jüdin schweizerischer Staatsangehörigkeit. Nelly Traxler geb. Bum, Zürich."@deu . . . . "Beabsichtigte Einziehung des inländischen Vermögens der Jüdin schweizerischer Staatsangehörigkeit. Nelly Traxler geb. Bum, Zürich."@deu . .