Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1169a_jpg an entity of type: Record
18.05.1943
075/1169a.jpg
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Bergen-Belsen, Herzogenbusch, Riga, LublinAnliegenden Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 15/1943 betr. Erteilung von Sprecherlaubnissen an Angehörige, Fronturlauber und Rechtsanwälte in Sonderfällen zur Kenntnisnahme und Beachtung. Gewährte Sprecherlaubnis ist dem Reichssicherheitshauptamt-IV C2 und der hiesigen Dienststelle zu melden.Sonderabdruck: (1) die Erteilung von Sprecherlaubnis.
Verfügung Reichssicherheitshauptamt vom 20.03.1943 - IV C 2 Allg. Nr. 43068