Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1169a_jpg an entity of type: Record
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
18.05.1943
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Bergen-Belsen, Herzogenbusch, Riga, LublinAnliegenden Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 15/1943 betr. Erteilung von Sprecherlaubnissen an Angehörige, Fronturlauber und Rechtsanwälte in Sonderfällen zur Kenntnisnahme und Beachtung. Gewährte Sprecherlaubnis ist dem Reichssicherheitshauptamt-IV C2 und der hiesigen Dienststelle zu melden.Sonderabdruck: (1) die Erteilung von Sprecherlaubnis.