Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.

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Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen. 
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen. 
18.05.1943 
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Bergen-Belsen, Herzogenbusch, Riga, LublinAnliegenden Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 15/1943 betr. Erteilung von Sprecherlaubnissen an Angehörige, Fronturlauber und Rechtsanwälte in Sonderfällen zur Kenntnisnahme und Beachtung. Gewährte Sprecherlaubnis ist dem Reichssicherheitshauptamt-IV C2 und der hiesigen Dienststelle zu melden.Sonderabdruck: (1) die Erteilung von Sprecherlaubnis. 

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