"Die Erl. des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 26.08.1941 - IV C 2 Allg. Nr. 40343 betr. Einweisung schwangerer Häftlinge in das Konzentrationslager Ravensbrück und des Reichssicherheitshauptamtes vom 18.12.1939 Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) 6001/473, 39- btr. vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, werden hiermit aufgehoben."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "17.05.1943" . "Nicht angeführt (Ausschnitt aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 23 vom 15.05.1943, Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bzw. in die Frauenabteilung der Konzentrationslager Auschwitz und Konzentrationslager Lublin) (Rd Erl. des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 06.05.1943 - IV C 2 Allg. Nr. 43076)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Ausschnitt aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 23 vom 15.05.1943, Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bzw. in die Frauenabteilung der Konzentrationslager Auschwitz und Konzentrationslager Lublin) (Rd Erl. des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 06.05.1943 - IV C 2 Allg. Nr. 43076)."@deu . .