"Umfang und Dringlichkeit der durchzuführenden Arbeiten erfordern höchste Leistung eines jeden Häftlings. Gegenwärtige Ergebnisse müssen gesteigert werden. Hierfür wird folgende Dienstvorschrift erlassen: Häftlinge die sich durch Fleiß, Aufrichtigkeit, Gute Führung und besondere Arbeitsleistung auszeichnen, erhalten künftig Vergünstigungen. Diese bestehen in Gewährung von:1. Hafterleichterung.2. Verpflegungszulage.3. Geldprämien, 4. Tabakwarenbezug.5. Bordellbesuch.Genaue Anordnungen zu den einzelnen Abschnitten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.05.1943" . "Nicht angeführt (Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge / Prämien-Vorschrift gültig ab 15.05.1943)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge / Prämien-Vorschrift gültig ab 15.05.1943)."@deu . .