Abwehr von Ausspähung, Verrat und Sabotage (Folio 86, 87-88).
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13.05.1943
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Abwehr von Ausspähung, Verrat und Sabotage (Folio 86, 87-88).
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Amtsgruppenchef A, B, E, D, W1. Mit gleicher Post gehen dem dortigen Amt 500 Exemplare der grundsätzlichen Befehls des Führers über Verschwiegenheit in Dienstsachen zu. Derselbe ist in allen Dienststellen gut sichtbar anzubringen.2. Der Abwehrbeauftragte hat die Durchführung aller Geheimhaltung zu überwachen, ebenso wie umgekehrt daß der Begriff"Gehei" nicht zu weit gefasst wird.3. Verschlußsachen die überholt sind kannen vernichtet werden4. Der feindliche Nachrichtendienst bemüht sich fremdvölkische Arbeiter im Reich für sich zu gewinnen.