Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91).

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Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91). 
Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91). 
13.05.1943 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Die vermehrte Mitarbeit der Waffen-SS an den Aufgaben der Reichsverteidigung macht eine Verschärfung aller Geheimhaltungsmassnahmen notwendig. Der dazu grundsätzliche Befehl des Führers vom 25.09.1941 ist in allen Dienststellen gut sichtlich anzubringen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit und die Beschränkung jedes Einzelnen auf die notwendige Kenntnis von geheimen Vorgängen ist allem Ubrigen vorauszustellen. Die Verschluss-Sachen-Vorschrift ist genau zu befolgen. Eile rechtfertigt keine Nachlässigkeit. Jede Dienststelle prüft für sich ob eine Mitteilung oder ein Vorgang ist. Vertrauliche und geheime Dinge dürfen Keinesfalls unverschlüsselt über Telefon. 

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