Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1143a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft).
Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft).
10.05.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: KriminalpolizeiDie Polizeihaft darf die Dauer von 3 Wochen nicht übersteigen. Am 10. Tage der Haft muß darüber entschieden werden ob der Häftling über die Dauer von 21 Tagen hinaus in Schutzhaft genommen wird.Anlage siehe 435, Folio 305-306.