Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1143a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft). 
Nicht angeführt (Richtlinien über die Anordnung von Polizeihaft). 
10.05.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: KriminalpolizeiDie Polizeihaft darf die Dauer von 3 Wochen nicht übersteigen. Am 10. Tage der Haft muß darüber entschieden werden ob der Häftling über die Dauer von 21 Tagen hinaus in Schutzhaft genommen wird.Anlage siehe 435, Folio 305-306. 

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