"5) Ich weise auf die unbedingte Beachtung dieses Erlasses hin, da ich mich sonst gezwungen sehe, die Verantwortlichen haftbar zu machen.6) Die Erlasse des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 26.08.1941 - IV C 2 Allg. Nr. 40343 betr. Einweisung in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, vom 21.02.1942 IV C 2 Allg. Nr. 40343 betr. Einweisung schwangerer Häftlinge in das Konzentrationslager Ravensbrück, und des Reichssicherheitshauptamtes vom 18.12.1939-Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) 60 01/479/39 betr. vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei, werden hiermit aufgehoben."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "06.05.1943" . "Nicht angeführt (Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt Nr. 23/1943)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Sonderabdruck aus dem Befehlsblatt Nr. 23/1943)."@deu . .