"Nicht angeführt (Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bezw. in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin)."@de . . "Adressat: SicherheitspolizeiDa in den Konzentrationslagern keine Entbindungsstätten bestehen, ist die Aufnahme solcher Häftlinge grundsätzlich untersagt.Die Erlasse des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes-IV C 2 Nr. 40343 vom 26.08.1941 und vom 21.02.1942 sind aufgehoben."@de . "075/1132a.jpg" . . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . "06.05.1943" . . . .