Nicht angeführt (Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bezw. in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1132a_jpg an entity of type: Record

06.05.1943 
075/1132a.jpg 
Nicht angeführt (Verbot der Einweisung schwangerer Häftlinge in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bezw. in die Frauenabteilungen der Konzentrationslager Auschwitz und Lublin). 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: SicherheitspolizeiDa in den Konzentrationslagern keine Entbindungsstätten bestehen, ist die Aufnahme solcher Häftlinge grundsätzlich untersagt.Die Erlasse des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes-IV C 2 Nr. 40343 vom 26.08.1941 und vom 21.02.1942 sind aufgehoben. 

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