. . "Erl. des Reichsministers des Innern - Pol. S-V 1 Nr. 70/37-179g vom 25.11.1938 und Pol. S I V 1 Nr. 100/39-179 g. vom 04.10.1939"@de . . "04.05.1943" . "Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen u. a.Ab 15.05.1943 wird die Anordnung der Schutzhaft und Einweisung in die Konzentrationslager für sämtliche poln. Häftlinge den folgenden Stellen übertragen:den Staatspolizei(leit)stellen, dem Kommandeur der Sicherheitspolizei, dem Befehlshaber der SicherheitspolizeiAusgenommen sind: Angeh. des deutschen Volkstums, Angeh. des Hochadels, bedeutende Wirtschaftsführer, polit. und geistige Führer, ehem. höhere Offiziere, Angeh. des höheren Klerus.Ausführliche Anordnungen über die Einweisungen, Entlassungen finden währ. des Krieges nicht statt."@de . . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . "075/1128a.jpg" . "Vereinfachung im Schutzhaftverfahren."@de .