"Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei soweit damit direkt befasst. Ausgenommen hiervon bleiben Schutzhaftanordnungen gegen:Angehörige des deutschen VolkstumsAngehörige des Hochadelsbedeutdende Wirtschaftsführerpolitische und geistige Führerehemalige höhere OffiziereAngehörige des höheren Klerus (vom Bischof aufwärts) ferner solche in besonders gelagerten FällenFür die vorgenannten Gruppen ist nach wie vor die Anordnung der Schutzhaft beim Reichssicherheitshauptamt zu beantragen. Polnische Zivilarbeiter, die mit deutschen Frauen Geschlechtsverkehr haben, sind bei nicht Eindeutschungsfähigkeit in ein Konzentrationslager einzuweisen, im anderen Fall in das Sonderlager Hinzert."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original"@deu . "04.05.1943" . "Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88)."@deu . . . . "Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88)."@deu . .