Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88).

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Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88). 
Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88). 
04.05.1943 
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original 
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeure der SicherheitspolizeiBeauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Brüssel, Reichssicherheitshauptamt Geschäftsstellen I-VII, Gruppen und Referate des Amtes IV, nachrichtlich an: alle Höheren SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D, Referat III A V, II A 5, II C3 Gruppe I B, II A, Gst. IVReichsführer-SS hat für die Dauer des Krieges eine Verlagerung der Schutzhaftanordnung für sämtliche polnischen Häftlinge genehmigt.I. Auf Grund dieser Ermächtigung übertrage ich hiermit ab 15.05.1943 die Anordnung der Schutzhaft und Einweisung in die Konzentrationslager für sämtliche polnischen Häftlinge den nachstehend aufgeführten Stellen in eigener Zuständigkeit: 

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