"V. Statistische Meldungen sind jeweils am 5. eines jeden Monats einzureichen.VI. Die allgemeinen Vorschriften der Haftprüfung bleiben unverändert.Weitere Erläuterungen hierzu."@de . . . . . "075/1121a.jpg" . . "Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren)."@de . . "04.05.1943" . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . .