"V. Statistische Meldungen sind jeweils am 5. eines jeden Monats einzureichen.VI. Die allgemeinen Vorschriften der Haftprüfung bleiben unverändert.Weitere Erläuterungen hierzu."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "04.05.1943" . "Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren)."@deu . .