Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1120a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren). 
Nicht angeführt (Vereinfachung im Schutzhaftverfahren). 
04.05.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Nachrichtl. Höheren SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgr. D-KL, Ref. III A 5, 11 A 5, II C 3, Gruppe I B, II A, G St. IVI. Die Einweisung polnischer Häftlinge in Konzentrationslager untersteht den Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshabern der Sicherheitspolizei, und Kommandeuren der SicherheitspolizeiII. Geistliche sind in das Konzentrationslager Dachau einzuweisen.III. Bei Schutzhaftanordnung für Polen ist lediglich eine Karteikarte an das Reichssicherheitshauptamt zu übersenden.IV. Die Schutzhaft wird in einem Konzentrationslager vollstreckt. 

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