Vereinfachung im Schutzhaftverfahren.

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Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
04.05.1943 
Art: Vervielfältigung 
Einweisung mit Angabe der Lagerstufe in das nächstgelegene Einweisungslager der entsprechenden Stufe. Geistliche ausnahmslos in das Konzentrationslager Dachau. Die Schutzhaft ist grundsätzlich in einem Konzentrationslager zu vollstrecken.Entlassungen poln. Häftlinge aus dem Konzentrationslager finden während des Krieges nicht statt.Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes vom 12.06.1941 - IV C2 Allg. Nr. 40840 betr. Behandlung von Eingaben, Entlassungsgesuchen für Schutzhäftlinge erwähnt. Soll in besonderen Fällen Entlassung aus dem Konzentrationslager erfolgen, ist Antrag beim Reichssicherheitshauptamt zu stellen. 

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