Vereinfachung im Schutzhaftverfahren.

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Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
04.05.1943 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen pp.Der Reichsführer-SS hat Verlagerung der Schutzhaftanordnung und Einweisung in die Konzentrationslager für poln. Häftlinge genehmigt.Ab 15.05.1943 wird sie in die Zuständigkeit der Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, soweit Letztere damit befasst sind, übertragen.Ausgenommen bleiben:Angehörige des deutschen Volkstums, Angehörige des Hochadels, bedeutende Wirtschaftsführer, 

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