Geldübersendungen an französische in deutschen Konzentrationslagern einsitzende Schutzhäftlinge.

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Geldübersendungen an französische in deutschen Konzentrationslagern einsitzende Schutzhäftlinge. 
Geldübersendungen an französische in deutschen Konzentrationslagern einsitzende Schutzhäftlinge. 
29.04.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Bergen-Belsen, Herzogenbusch, Riga, LublinChef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes hat mit dem Bezugserlaß verfügt, daß französische Schutzhäftlinge, im Rahmen der für deutsche Schutzhäftlinge bestehenden Bestimmungen, Geldsendungen empfangen dürfen. Die Geldsendungen sind an die persönliche Anschrift der Häftlinge zu richten und dürfen keine persönliche Mitteilungen enthalten. Die Höhe der Sendungen ist unbeschränkt. Die eingehenden Beträge sind den Häftlingen gut zuschreiben und nach Bedarf. 

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