Übersendung von Urteilsabschriften, Einstellungsverfügungen usw. des SS- und Polizeigerichts.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1102a_jpg an entity of type: RecordSet

22.04.1943 
075/1102a.jpg 
Übersendung von Urteilsabschriften, Einstellungsverfügungen usw. des SS- und Polizeigerichts. 
Art: Fotokopie einer Durchschrift 
Adressat: Kommandant Konzentrationslager AuschwitzFür den Gerichts-SS-Führer im SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt ist kein Tatsachenbericht mehr erforderlich. Lediglich eine Durchschrift ist wie bisher nach hier zu reichen.Darüber hinaus ist auch eine Urteilsabschrift von SS- und Polizeigericht für die hies. Akten erforderlich. 
Dort. Schr. vom 16.04.1943 14/4.43/Me. (395, Folio 200) 

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