Polen und Juden, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
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Polen und Juden, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
Polen und Juden, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
21.04.1943
Art: Vervielfältigung
Adressat: Die Herren Generalstaatsanwälte, den Herrn Beauftragten des Reichsministers der Justiz für die Strafgefangenenlager im Emsland Papenburg (Ems)Ia) Juden, die gemäß Ziffer VI der Richtlinien aus einer Vollzugsanstalt entlassen werden, sind durch die zuständige Staatspolizei(leit)stelle auf Lebenszeit dem Konzentrationslager Auschwitz bzw. Lublin zuzuführen.