"Über den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen durch ausländische Arbeiter, insbesondere durch Tschechen, habe ich in meinem Erlaß vom 17.12.1940 O IVD 1b - B. Nr. 845/40 grundsätzliche Anweisung gegeben.Die Abwehrbeauftragten oder Lagerorgane sind entsprechend zu unterrichten.Bei Aktionen ist sofort zu berichten."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "12.04.1943" . "Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter."@deu . . . . "Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter."@deu . .