Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter.
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Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter.
Herstellung und Erwerb von Hieb- und Stichwaffen durch Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter.
12.04.1943
Art: Fotokopie einer Abschrift
Über den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen durch ausländische Arbeiter, insbesondere durch Tschechen, habe ich in meinem Erlaß vom 17.12.1940 O IVD 1b - B. Nr. 845/40 grundsätzliche Anweisung gegeben.Die Abwehrbeauftragten oder Lagerorgane sind entsprechend zu unterrichten.Bei Aktionen ist sofort zu berichten.