Benachrichtigung des Staatsanwalts über Hinrichtungen durch die Geheime Staatspolizei.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1073a_jpg an entity of type: Record
Benachrichtigung des Staatsanwalts über Hinrichtungen durch die Geheime Staatspolizei.
Benachrichtigung des Staatsanwalts über Hinrichtungen durch die Geheime Staatspolizei.
12.04.1943
Art: Vervielfältigung
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenNachrichtlich an: die Adjutantur des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, allen Inspekteuren der Sicherheitspolizei, IVD im HauseDie Staatsanwalt hat in wiederholten Fällen gegen von der Geheimen Staatspolizei hingerichtete Personen ein Verfahren eingeleitet, da ihr die Hinrichtung nicht bekannt war.Der Reichsführer-SS hat angeordnet, daß die Hinrichtungen zukünftig den örtl. zuständigen Staatsanwalt bekanntzugeben sind.Die Gründe sind nicht mitzuteilen.Vermerk: durchstrichen ab 20.10.1943 außer Kraft.