Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs von Protektoratsangehörigen auf Arbeitsplätzen im Reich (außerhalb des Protektorats).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1067a_jpg an entity of type: Record
Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs von Protektoratsangehörigen auf Arbeitsplätzen im Reich (außerhalb des Protektorats).
Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs von Protektoratsangehörigen auf Arbeitsplätzen im Reich (außerhalb des Protektorats).
10.04.1943
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenNachrichtlich: dem Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, den Höheren SS- und Polizeiführern, dem Inspekteur der Sicherheitspolizei und Befehlshaber der Sicherheitspolizei, den Chefs der Einsatzgruppen, den Kommandeuren der Sicherheitspolizei, den Sicherheitsdienst(leit)abschnitten, den Kripo(leit)stellenDie Bezugerlasse finden nach wie vor auf im Reichsgebiet arbeitsvertragsbrüchig gewordene Protektoratsangehörige Anwendung.Im Einvernehmen mit dem GBA und dem Protektor werden weitere Anordnungen getroffen über Fahndung, Festnahme, Verwarnung, Strafen und Rückführung an den verlassenen Arbeitsplatz.