"Eindeutschungsfähige Polen und Häftlinge gegen die Sonderanträge gestellt worden sind, sind nicht in die Konzentrationslager zu überstellen, sondern nach Einzelentscheidungen zu behandeln. Zur Vermeidung von Überbelegungen der Konzentrationslager sind jeweils 05.04.1943 und 05.05.1943 zu melden.1) Zahl der aufgrund dieser Anordnung überstellten Häftlings-Ostarbeiter nur zahlenmäßig.2) Der nach sonstigen Anordnungen in die Konzentrationslager überstellten Häftlinge unter Angabe der diesbezüglichen Allgemeinerlasses und des Betreffs Sonderaktion Bandenbekämpfung usw. Allgemein wird für die Häftlinge die Lagerstufe I festgesetzt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.03.1943" . "Verstärkte Einweisung in die Konzentrationslager."@deu . . . . "Verstärkte Einweisung in die Konzentrationslager."@deu . .