"Richtlinien für die Lagereinweisung fallen Reichsdeutsche mit Mindestalter von 18 Jahren Polen und Ostarbeiter mit 16 Jahren ist Rücküberstellung zu beantragen und über das Arbeitsamt ihrer Arbeitsstelle wieder zuzuführen, wenn nicht Unterbringung in einem Jugendschutzlager erforderlich.Keine Überstellung der sonst in Frage kommenden Häftlinge, wenn sie in Rüstungsbetrieben oder in den Ostgebieten mit Nachschub für die Ostfront beschäftigt sind.Die Einweisung hat stets in das nächste Konzentrationslager, das zugleich Einweisungslager ist, zu erfolgen.Das Konzentrationslager Herzogenbusch rechnet als Einweisungslager für Häftlinge aus dem holländ. Raum und ist zur."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.03.1943" . "Verstärkte Einweisung in die Konzentrationslager."@deu . . . . "Verstärkte Einweisung in die Konzentrationslager."@deu . .