"Abschiedsbriefe von\"Nacht und Nebe\"-Gefangenen wie sonstige Briefe sind nicht zu befördern. Vom Tod, insbesondere von der Hinrichtung eines\"Nacht und Nebe\"-Gefangenen werden die Angehörigen nicht benachrichtigt. Der Leichnam hingerichteter oder sonst verstorbener\"Nacht und Nebe\"-Gefangener wird der Staatspolizei zur Bestattung überwiesen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "06.03.1943" . "Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten."@deu . . . . "Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten."@deu . .