Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.

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Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
06.03.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Oberreichsanwalt b. Volksgerichtshof, Generalstaatsanwälte in Celle; Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hamm, Kiel und Köln, Generalstaatsanwalt b. Kammergericht, Präs. des Volksgerichtshofs, OLGA in Hamm, Kiel und Köln, Präs. des KammergerichtsIn den Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten (sogen."Nacht und Nebe"-Sachen) sind folgende Richtlinien zu verfahren:beim Tod, insbesondere bei der Hinrichtung von"Nacht und Nebe"-Gefangenen, sowie bei der Entbindung weiblicher"Nacht und Nebe"-Gefangener, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen an den Standesbeamten zu erstatten. 

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