"1. Die vorstehenden Fälle müssen durch die Listen der Lagerkrematorien laufen.2. Die Asche ist in einer Urne aufzubewahren und der Deckel ist zu beschriften.3. Die Urnen sind bis auf Weiteres in den Konzentrationslagern aufzubewahren.Die vom Konzentrationslager-Standesamt ausgestellten Sterbeurkunden sind dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Paris mit dem Vermerk\"Nacht und Nebe\"-Gefangene\" zu übersenden."@deu . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@deu . "20. Jahrhundert (06.03.1943)" . "Nicht angeführt (Anordnungen über die Einäscherung von Leichen in Konzentrationslagern)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Anordnungen über die Einäscherung von Leichen in Konzentrationslagern)."@deu . .