. "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@de . . "20. Jahrhundert (06.03.1943)" . "Nicht angeführt (Anordnungen über die Einäscherung von Leichen in Konzentrationslagern)."@de . . . . . "075/0976a.jpg" . . . "Adressat: Die Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz I-III, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Herzogenbusch, Lublin, War., Gruppenleiter D und Aufenthaltslager Bergen-BelsenLt. oben genanntem Erlaß wird Folgendes bestimmt:Die Leichen hingerichteter oder sonst verstorbener\"Nacht und Nebe\"-Gefangener sind der Staatspolizei zur Bestattung zu übergeben. Die Gräber der\"Nacht und Nebe\"-Gefangenen dürfen nicht namentlich gekennzeichnet werden, ebenso ist von einer Verwendung für Forschungszwecke abzusehen. Anordnung zur Einäscherung der von der Staatspolizei(leit)stelle in die Konzentrationslager gebrachten Leichen:"@de . "Erl. Reichsminister der Justiz, Tagebuchnummer IVa-398/43g vom 06.03.1943"@de .