Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.

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Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten. 
Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten. 
05.03.1943 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Krakau, Riga und Kiew, Chef der Einsatzgr. B. in Smolensk, Chef der Einsatzgr. D (in Woroschilowsk)Nachrichtlich an: die Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, Riga, Mogilew und Kiew, den Höheren SS- und Polizeiführer Kaukasien, das Kommando des Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes beim komm. General der Sicherungstruppen und den Befehlshaber des Heeresgebietes BJuden folgender Länder:Polen, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland und Norwegen sowie staatenlose Juden sind in die Maßnahmen gegen Juden einzuziehen. 

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