Einweisungsbeschlüsse und Effekten für Häftlinge, die in die Arbeitserziehungslager Watenstedt eingewiesen werden.
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Einweisungsbeschlüsse und Effekten für Häftlinge, die in die Arbeitserziehungslager Watenstedt eingewiesen werden.
Einweisungsbeschlüsse und Effekten für Häftlinge, die in die Arbeitserziehungslager Watenstedt eingewiesen werden.
02.03.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Magdeburg, Hannover, Hamburg, Lübeck, Düsseldorf, Frankfurt/M., Köln, Berlin, Leipzig, Dresden, Kassel, Kiel, Weimar, Bremen, Münster.Staatspolizeileitstelle gibt weiter an Adst. am 28.04.1943Einweisungsbeschlüsse sind unter"Sofor" an hiesige Dienststelle-I-D 1 zu senden. Die Übersendung an die Arbeitserziehungslager erfolgt nach Anlegung einer Kontrollkarte von dieser Stelle. Geld und Effekten verbleiben bei den einweisenden Stellen, denen die Häftlinge nach Verbüßung wieder überstellt werden. Die Transportzettel für die Gefangenenbeförderung sind so auszufüllen, daß zu erkennen ist, daß die Häftlinge in die Arbeitserziehungslager nicht etwa in das Polizeigefängnis eingewiesen werden sollen.