Abgabe asozialer Gefangener an die Polizei.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_0960a_jpg an entity of type: Record

27.02.1943 
075/0960a.jpg 
Abgabe asozialer Gefangener an die Polizei. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Generalstaatsanwalt u. a.Es wird unter anderem wie folgt Stellung genommen: Es ist nicht beabsichtigt, die Strafvollstreckung nach Abgabe der Gef. fortzusetzen. Gnadengesuche wegen Entlassung aus der Strafhaft sind daher gegenstandslos geworden. Gnadengesuche anderer Art werden in aller Regel abgelehnt.Neue Strafverfahren werden nur durchgeführt wenn die Todesstrafe zu erwarten ist.(Siehe auch I371, Folio 128-131, 134-135). 
RV-IV a 1665/42g, 4431-Vs, 1 352/42 g und 106/43g vom 22.10.1942, 25.11.1942 und 20.01.1943 

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